VGH Bayern - Beschluß vom 18.02.1998 (20 ZB 98.121) - DRsp Nr. 1998/17519
VGH Bayern, Beschluß vom 18.02.1998 - Aktenzeichen 20 ZB 98.121
DRsp Nr. 1998/17519
»Zu den Rechtsfolgen einer Baugenehmigung, die (unzulässigerweise) nur einen unselbständigen Teil eines sonst nicht genehmigten Gebäudes betrifft.«Grundsätzlich legalisiert eine Teilgenehmigung ein bis dahin ungenehmigtes Vorhaben nicht im ganzen. Anders verhält es sich jedoch, jedoch, wenn bei der fraglichen Genehmigung die Genehmigung des Gesamtgebäudes nicht nur irrtümlich vorausgesetzt wurde, sondern wenn deren Voraussetzungen nochmals überprüft werden mußten und bejaht wurden.