VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 17.11.1998 (5 S 2147/98) - DRsp Nr. 1999/5546
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.1998 - Aktenzeichen 5 S 2147/98
DRsp Nr. 1999/5546
»1. Die bei der Gemeinde einzureichenden Antragsunterlagen für einen Bauvorbescheid können die Frist des § 36 Abs. 2 S. 2 BauGB nur auslösen, wenn sie vollständig sind.2. Vollständig sind Antragsunterlagen für ein im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans gelegenes Vorhaben insoweit nur dann, wenn sich aus ihnen unmittelbar ergibt, daß und von welchen Festsetzungen des Bebauungsplans Ausnahmen der Befreiungen zu erteilen sind.«