VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 07.05.1997 (3 S 288/96) - DRsp Nr. 1998/17535
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.05.1997 - Aktenzeichen 3 S 288/96
DRsp Nr. 1998/17535
»Der im Wege der Gliederung eines Gewerbegebiets als Pufferzone zu einem angrenzenden allgemeinen Wohngebiet erfolgten Ausweisung einer "Zone für Wohnbebauung", in der ausschließlich eine betriebsbezogene Wohnnutzung im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1BauNVO zulässig ist, kommt nur hinsichtlich der Grundstücke im allgemeinen Wohngebiet nachbarschützende Wirkung zu. Die Eigentümer der innerhalb der Zone liegenden Grundstücke werden dagegen durch diese Planfestsetzung nicht begünstigt.«