VG Münster - Urteil vom 26.11.1998 (2 K 819/98) - DRsp Nr. 1999/7967
VG Münster, Urteil vom 26.11.1998 - Aktenzeichen 2 K 819/98
DRsp Nr. 1999/7967
»Der Verzicht auf eine Baugenehmigung im Verfahren nach § 67 BauO NW geht einher mit den gesteigerten Verantwortlichkeiten des Bauherrn und des Entwurfsverfassers; sie haben selbst darauf zu achten, daß das Bauvorhaben dem geltenden Recht entspricht.«