VG Arnsberg - Beschluß vom 04.12.1998 (4 L 1898/98) - DRsp Nr. 2001/5091
VG Arnsberg, Beschluß vom 04.12.1998 - Aktenzeichen 4 L 1898/98
DRsp Nr. 2001/5091
() 1. Eine Biogasanlage ist auch in einem Dorfgebiet jedenfalls dann zulässig, wenn Geräusch- und Geruchsimmissionen durch Auflagen zur Genehmigung hinreichend begegnet wird.2. Das Gebot der Rücksichtnahme ist dann nicht verletzt, wenn die Immissionswerte der Anlage unterhalb der nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtigen liegen.