Der KIäger verlangt für im Haus des Beklagten ausgeführte Arbeiten restlichen Werklohn in Höhe von 11.036,25 DM. Er hat u.a. in mehreren Räumen neue Pitchpine-Dielenböden verlegt. In diesen Böden bildeten sich während der ersten Heizperiode durch sogn. Blockabrisse breite Fugen, die der Kläger auf zu starkes Heizen, der Beklagte auf fehlerhafte Versiegelung zurückführte. Der Beklagte hielt deshalb der Forderung des KIägers einen Vorschußanspruch auf die Mängelbeseitigungskosten entgegen. Nachdem erstinstanzlich ein Sachverständiger die Böden begutachtet hatte, bot der Kläger an, die Mängel entsprechend den Vorgaben des Sachverständigen kostenlos zu beseitigen. Das lehnte der Beklagte ab.
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