Auf die Berufung des Klägers wird das am 17.6.2021 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Darmstadt teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 28.11.2020 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger ¾ und die Beklagte ¼ zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten über die Verwirkung einer Vertragsstrafe.
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