Die Streitwertbeschwerde wird verworfen.
Die Streitwertbeschwerde ist bereits unzulässig.
Mit unanfechtbarem Beschluss vom heutigen Tag hat der Senat den Streitwert für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem Verwaltungsgericht nach §
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei (§
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§
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