Die Anhörungsrüge der Beschwerdeführerin vom 6. August 2022 gegen den Beschluss des Senats vom 28. Juli 2022 wird als unzulässig verworfen. Kosten werden nicht erhoben.
I. Mit Beschluss vom 28. Juli 2022 hat der Senat das als Rechtsbeschwerde bezeichnete Rechtsmittel der Beschwerdeführerin gegen die eine Erinnerung gegen den Kostenansatz zurückweisende Entscheidung des Beschwerdegerichts als unzulässig verworfen, weil gemäß §
II. Die gegen diesen Beschluss gerichtete Anhörungsrüge der Beschwerdeführerin ist unzulässig.
1. Die Anhörungsrüge ist zwar gemäß §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|