VG Köln, vom 14.08.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 8909/93
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 05.12.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 7 A 6318/95
Verwaltungsprozeßrecht; Baurecht - Nichtzulassung der Revision; Beschwerde; unzulässige oder unbegründete Berufung; Gemeinde als Baugenehmigungsbehörde in eigener Sache
BVerwG, Beschluß vom 17.03.1998 - Aktenzeichen 4 B 25.98
DRsp Nr. 1998/7456
Verwaltungsprozeßrecht; Baurecht - Nichtzulassung der Revision; Beschwerde; unzulässige oder unbegründete Berufung; Gemeinde als Baugenehmigungsbehörde in eigener Sache
»1. Macht eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision geltend, daß die Berufung zu Unrecht als unzulässig zurückgewiesen worden sei, so kommt eine Zulassung der Revision nicht in Betracht, wenn die Berufung jedenfalls als unbegründet zurückzuweisen gewesen wäre (§ 144 Abs. 4VwGO analog).2. Bundesverfassungsrecht ist nicht verletzt, wenn die Gemeinde als Baugenehmigungsbehörde auch über eigene Bauvorhaben zu entscheiden hat und entscheidet.«