Die Berufung des Klägers gegen das am 21.01.2015 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3.Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts Köln sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
1. 2. 1. 2. 1. 2.
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