OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 20.02.2019
7 B 1187/18
Normen:
BauNVO § 22 Abs. 3;
Vorinstanzen:
VG Münster, - Vorinstanzaktenzeichen 2 L 452/18

Verstoß eines Bauvorhabens gegen das Rücksichtnahmegebot aufgrund des Grenzabstands

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.02.2019 - Aktenzeichen 7 B 1187/18

DRsp Nr. 2019/3741

Verstoß eines Bauvorhabens gegen das Rücksichtnahmegebot aufgrund des Grenzabstands

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BauNVO § 22 Abs. 3;

Gründe

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Beschwerdevorbringen, auf dessen Prüfung der Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO beschränkt ist, rechtfertigt keine Änderung des angefochtenen Beschlusses.