BGH - Beschluss vom 12.01.2021
KVR 34/20
Normen:
GWB § 36 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BB 2021, 1090
BGHZ 228, 207
GRUR 2021, 1555
WM 2022, 1546
WRP 2021, 910
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf, vom 05.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen VI-Kart 3/18 [V]

Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung; Einschränkung der Marktmacht ausgleichenden Wirkung des Wettbewerbs durch eine Veränderung der markt- und unternehmensbezogenen Strukturen im Vergleich zur Einschränkung vor dem Zusammenschluss; Erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs

BGH, Beschluss vom 12.01.2021 - Aktenzeichen KVR 34/20

DRsp Nr. 2021/6940

Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung; Einschränkung der Marktmacht ausgleichenden Wirkung des Wettbewerbs durch eine Veränderung der markt- und unternehmensbezogenen Strukturen im Vergleich zur Einschränkung vor dem Zusammenschluss; Erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs

a) Für die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung genügt es, wenn die Marktmacht ausgleichende Wirkung des Wettbewerbs durch eine Veränderung der markt- und unternehmensbezogenen Strukturen in noch höherem Maße eingeschränkt wird, als dies schon vor dem Zusammenschluss der Fall war. Die Anforderungen an die Verstärkungswirkung stehen dabei in einer Wechselbeziehung zu der Wettbewerbssituation auf dem betroffenen Markt, insbesondere dem Maß der bereits ohne die Verwirklichung des Zusammenschlussvorhabens eingetretenen Schwächung der Kontrolle bestehender Marktmacht durch den Wettbewerb.b) Ein Zusammenschluss, der - insbesondere wegen noch ungünstigerer Bedingungen für einen nachstoßenden Wettbewerb - die Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung erwarten lässt, stellt ohne weiteres eine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs dar.

Tenor

Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. Dezember 2018 wird zurückgewiesen.