Die Revision gegen das Urteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. August 2020 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Die Klägerin ist ein Unternehmen, als dessen Geschäftsgegenstand im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum die Anzeigenvermittlung für Präventions-Medien eingetragen ist. Der Beklagte, der Verlag D. , befasst sich mit der Gewinnung von Anzeigenkunden für seine Publikationen.
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