1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 20.04.2020, Az.
2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens sowie des Erlassverfahrens - insoweit in Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Hamburg vom 20.04.2020 - wird jeweils auf € 80.000,00 festgesetzt.
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