Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 19. Juli 2017 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.
I. Die Berufung ist nicht gemäß §
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