OLG Düsseldorf - Beschluss vom 12.04.2006
VII-Verg 4/06
Normen:
VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b ;

Verletzung des Bieterechts während einer offenen Ausschreibung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.04.2006 - Aktenzeichen VII-Verg 4/06

DRsp Nr. 2006/24545

Verletzung des Bieterechts während einer offenen Ausschreibung

Fehlen vorzulegende Formblätter in einem Bieteangebot, so kann der Bieter von dem Verfahren einer offenen Ausschreibung ausgeschlossen werden, ohne in seinem Bieterecht verletzt zu sein

Normenkette:

VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1 § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Antragsgegnerin schrieb die Errichtung von 54 Reihen-Doppelhäusern für Angehörige der US-Streitkräfte und deren Familien europaweit im offenen Verfahren aus. In der preislichen Reihenfolge lag die Beigeladene mit ihrem Angebot an erster, die Antragstellerin an zweiter Stelle. Mit Schreiben vom 11.11.2005 (ASt 3) teilte die Antragsgegnerin der Antragstellerin mit, dass ihr Angebot nach § 25 Nr. 1 VOB/A ausgeschlossen werde, weil es die mit dem Formblatt EFB Preis 1 c geforderten Erklärungen nicht enthalte; es sei beabsichtigt, den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen zu erteilen. In einem weiteren Schreiben vom 18.11.2005 (Ast 5) ergänzte die Antragsgegnerin, dass das Angebot der Antragstellerin zudem nicht das wirtschaftlichste sei und die an erster Stelle liegende Beigeladene alle geforderten Bietererklärungen abgegeben habe.