VGH Baden-Württemberg - Beschluß vom 26.07.1983
5 S 433/83
Normen:
BBauG § 1 Abs. 6; BBauG § 1 Abs. 7; BBauG § 9 Abs. 1 Nr. 15;
Fundstellen:
BauR 1983, 550
BRS 40 Nr. 7
StädteT 1984, 54

Verletzung des Bestimmtheitsgebots bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche im Bebauungsplan

VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 26.07.1983 - Aktenzeichen 5 S 433/83

DRsp Nr. 2009/19140

Verletzung des Bestimmtheitsgebots bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche im Bebauungsplan

Ein Bebauungsplan, der für ein Gelände lediglich die Festsetzung öffentliche Grünfläche gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 8 BBauG mit Spielanlagen, Sportanlagen und Freizeitanlagen enthält, ohne zu regeln, was für Sportanlagen an welcher Stelle des Plangebiets errichtet werden können, ist mangels hinreichender Bestimmtheit der sachlichen Festsetzungen ungültig.

Normenkette:

BBauG § 1 Abs. 6; BBauG § 1 Abs. 7; BBauG § 9 Abs. 1 Nr. 15;
Fundstellen
BauR 1983, 550
BRS 40 Nr. 7
StädteT 1984, 54