Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes (VK 2-45/16) wird bis zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde verlängert.
I.
Die Antragsgegnerin schrieb am 16. April 2016 europaweit die Vergabe "Hilfsmittel zur Versorgung der Versicherten mit Stomaanlagen" im offenen Verfahren aus. Dabei war die Beschaffung der Hilfsmittel der Produktgruppen 15 und 29 des Hilfsmittelverzeichnisses einschließlich Serviceleistungen in 16 Regionallose aufgeteilt. Das Regionallos 1 umfasst Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|