A.
Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einem vorzeitig gekündigten Bauvertrag auf Zahlung restlichen Werklohns für erbrachte Putz-, Maurer und Trockenbauarbeiten an dem Bauvorhaben der Beklagten "G. " in Anspruch. Die Beklagte verlangt widerklagend den Ersatz der Mehrkosten für die Beauftragung eines Drittunternehmen mit der Fertigstellung des Bauwerkes.
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