OLG Düsseldorf - Beschluss vom 12.08.2021
Verg 27/21
Normen:
GWB § 176 Abs. 1 S. 1; VgV § 60; VgV § 57 Abs. 1; GWB § 175 Abs. 2; GWB § 165 Abs. 1;

Vergabeverfahren über Entsorgungsdienstleistungen für Städte und GemeindenAntrag auf erweiterte AkteneinsichtVoraussetzungen für die Gestattung eines ZuschlagsAnforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.08.2021 - Aktenzeichen Verg 27/21

DRsp Nr. 2022/11800

Vergabeverfahren über Entsorgungsdienstleistungen für Städte und Gemeinden Antrag auf erweiterte Akteneinsicht Voraussetzungen für die Gestattung eines Zuschlags Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rüge

Tenor

1.

Der Antragsgegnerin wird gestattet, das Vergabeverfahren über Entsorgungsdienstleistungen für Städte und Gemeinden des Kreises ... (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachungsnr.: ...) für Los 1 fortzusetzen und den Zuschlag auf das Angebot der Beigeladenen vom 4. September 2020 zu erteilen.

2.

Der Antrag der Antragstellerin auf erweiterte Akteneinsicht wird abgelehnt.

Normenkette:

GWB § 176 Abs. 1 S. 1; VgV § 60; VgV § 57 Abs. 1; GWB § 175 Abs. 2; GWB § 165 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Antragsgegnerin schrieb mit Bekanntmachung vom 30. Juni 2020 im offenen Verfahren Entsorgungsdienstleistungen für Städte und Gemeinden des Kreises ... für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027 mit der zweimaligen Option der Vertragsverlängerung um jeweils ein Jahr EU-weit aus (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachungsnr.: ...). Der Auftrag ist in fünf Lose aufgeteilt. Verfahrensgegenständlich ist Los 1.