Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 30. März 2022, Az. RMF-SG21-3194-7-3, bis zur Entscheidung über die Beschwerde zu verlängern, wird in Abänderung des Senatsbeschlusses vom 4. Mai 2022 abgelehnt.
2.Die Antragstellerin erhält Gelegenheit, bis 11. Juli 2022 mitzuteilen, ob sie die sofortige Beschwerde aufrechterhält.
3.Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 11. Juli 2022 zum Streitwert des Beschwerdeverfahrens Stellung nehmen.
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