Der Kläger verlangt Werklohn für Malerarbeiten, die in einigen Wohnungen einer mehr als 500 Einheiten umfassenden Plattenbau-Wohnanlage erbracht worden sind. Die Arbeiten waren Teil der Sanierung der gesamten Anlage. Die Beklagte hat die Aufträge für die Malerarbeiten erteilt. Sie befaßt sich unter anderem mit Hausverwaltungen für die Erwerber der Plattenbauten.
Die Malerarbeiten haben nur einen kleinen Teil der Sanierung der Plattenbauten ausgemacht. Hauptsächlich sind die Sanierungsarbeiten ohne Beteiligung der Beklagten durch die Erwerber über deren Generalübernehmer vergeben worden. Daran waren der Kläger und sein Partner mit einem Bauwerkvertrag im Wert von mehreren Millionen DM beteiligt.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte die Werkverträge über die Malerarbeiten im eigenen Namen geschlossen hat oder als Vertreterin der Erwerber.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|