Die sofortige Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 09.02.2022, VK-
Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 40.000,00 € festgesetzt.
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