SchlHOLG - Beschluss vom 28.03.2022
54 Verg 1/22
Normen:
GWB § 175 Abs. 1; GWB § 65 Abs. 1;

Vergabe von Aufgaben des Rettungsdienstes im Rahmen eines nationalen VergabeverfahrensSofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer VergabekammerIsolierte Anfechtung einer KostenentscheidungErmessen einer Vergabekammer bei der Kostenentscheidung nach Billigkeit

SchlHOLG, Beschluss vom 28.03.2022 - Aktenzeichen 54 Verg 1/22

DRsp Nr. 2022/8093

Vergabe von Aufgaben des Rettungsdienstes im Rahmen eines nationalen Vergabeverfahrens Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung Ermessen einer Vergabekammer bei der Kostenentscheidung nach Billigkeit

Orientierungssätze: Zur Kostenentscheidung nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer. Zur Anwendbarkeit der Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 09.02.2022, VK-SH 13/21, wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 40.000,00 € festgesetzt.

Normenkette:

GWB § 175 Abs. 1; GWB § 65 Abs. 1;

Gründe

I.