BVerwG - Beschluss vom 24.03.2021
4 VR 2.20
Normen:
NABEG § 15 Abs. 3 S. 2; UmwRG § 1 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 28 Abs. 2; BBPlG § 6 S. 1; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 6; VwGO § 80; VwGO § 80a; VwGO § 123;
Fundstellen:
BVerwGE 172, 57
DÖV 2021, 898
NVwZ 2022, 564

Verfassungsmässigkeit des Ausschlusses von direktem Rechtsschutz gegen Entscheidungen über die Bundesfachplanung; Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Bundesfachplanungsentscheidung zur Bestimmung eines Trassenkorridors für eine Höchstspannungsleitung; Hinreichende Effektivität der inzidenten Kontrolle der Bundesfachplanung im Rahmen des Rechtsbehelfs gegen die Zulassungsentscheidung

BVerwG, Beschluss vom 24.03.2021 - Aktenzeichen 4 VR 2.20

DRsp Nr. 2021/8934

Verfassungsmässigkeit des Ausschlusses von direktem Rechtsschutz gegen Entscheidungen über die Bundesfachplanung; Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Bundesfachplanungsentscheidung zur Bestimmung eines Trassenkorridors für eine Höchstspannungsleitung; Hinreichende Effektivität der inzidenten Kontrolle der Bundesfachplanung im Rahmen des Rechtsbehelfs gegen die Zulassungsentscheidung

Der Ausschluss von direktem Rechtsschutz gegen Entscheidungen über die Bundesfachplanung in § 15 Abs. 3 Satz 2 NABEG ist verfassungsgemäß und verstößt nicht gegen Völker- und Unionsrecht.

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen tragen die Antragsteller je zu 1/4.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60 000 € festgesetzt.

Normenkette:

NABEG § 15 Abs. 3 S. 2; UmwRG § 1 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4; GG Art. 28 Abs. 2; BBPlG § 6 S. 1; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 6; VwGO § 80; VwGO § 80a; VwGO § 123;

Gründe

I

Die Antragsteller - ein Landkreis (Antragsteller zu 1), zwei anerkannte Umweltvereinigungen (Antragsteller zu 2 und 3) und eine Kreisstadt (Antragstellerin zu 4) - begehren einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Bundesfachplanungsentscheidung, mit der ein Trassenkorridor für eine Höchstspannungsleitung bestimmt wurde.

1. 2. 3.