A. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Beschränkung des Primärrechtsschutzes im Vergaberecht auf Entscheidungen über die Vergabe von Aufträgen, deren Volumen oberhalb eines bestimmten Schwellenwertes liegt.
I. 1. Als Vergaberecht wird die Gesamtheit der Normen bezeichnet, die ein Träger öffentlicher Verwaltung bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben benötigt, zu beachten hat.
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