Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 06.12.2019 verkündete Urteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Antragstellerin, ein Gasversorgungsunternehmen, begehrt von der Antragsgegnerin, einer Kommune in Nordrhein-Westfalen, die Unterlassung der unveränderten Fortsetzung eines eingeleiteten, auf die Vergabe einer Gasnetzkonzession gerichteten Verfahrens, in dem Bieterunternehmen der Antragsgegnerin zugleich ein Angebot auf Gründung eines gemeinsamen Unternehmens unterbreiten konnten.
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