OLG Karlsruhe - Urteil vom 12.06.2024
6 U 222/23
Normen:
EnWG § 46 Abs. 2; GWB § 19; RL/2009/73/EG Art. 39;
Vorinstanzen:
LG Mannheim, vom 22.11.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 62/23

Verfahren zur Neuvergabe der Wegenutzungsrechte für den Betrieb des Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Gebiet einer Gemeindege; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung liegt eine Beanstandung der durch die Beklagte mitgeteilten Auswahlkriterien

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.06.2024 - Aktenzeichen 6 U 222/23

DRsp Nr. 2024/8975

Verfahren zur Neuvergabe der Wegenutzungsrechte für den Betrieb des Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Gebiet einer Gemeindege; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung liegt eine Beanstandung der durch die Beklagte mitgeteilten Auswahlkriterien

1. Auslegung und Anwendung von §§ 1, 46 EnWG, § 19 GWB, wonach es bei der Neuvergabe der Wegenutzungsrechte für den Betrieb des Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Sinn von § 46 Abs. 2 EnWG zulässig ist, dass die Gemeinde mit einem Auswahlkriterium "Preisgünstige Versorgung" ein Angebot umso besser zu bewertet, je niedriger die prognostizierten Netznutzungsentgelte und Netzanschlusskosten jeweils betreffend das kommunale Netzgebiet sind, widersprechen zweifelsfrei und offensichtlich nicht Art. 39 bis 41 der Richtlinie 2009/73/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt (ABl. L 211/94). 2. Im Übrigen verstieße die Gemeinde mit so gestalteten Auswahlkriterien selbst dann nicht gegen sie im Verhältnis zu Bewerbern treffende Pflichten, wenn diese Richtlinie (wenigstens in Verbindung mit dem Loyalitäts- und Effektivitätsgrundsatz) den Mitgliedsstaaten im Ergebnis untersagen würde, dies zuzulassen.

Tenor

1. Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 22. November 2023, Az. , wird zurückgewiesen.