Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 60.000 € festgesetzt.
1. Der Kläger, eine Marktgemeinde, wehrt sich gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 15. Mai 2017 zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Lagerung und Verladung von nicht gefährlichen Abfällen, die das Landratsamt G... der Beigeladenen, einem Entsorgungsfachbetrieb, erteilt hat. Der streitgegenständliche Betrieb der Beigeladenen besteht seit 2011 auf einem Grundstück im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans "Gewerbegebiet S. ... ... ...".
2. Dem angefochtene Bescheid ging folgende Entwicklung voraus:
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