OVG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 18.08.2016
2 L 65/14
Normen:
DenkmSchG LSA § 2 Abs. 1 S. 2; DenkmSchG LSA § 10 Abs. 2 Nr. 2; DenkmSchG LSA § 10 Abs. 7; DenkmSchG LSA § 14 Abs. 1 Nr. 5; LVerf Art. 2 Abs. 3; LVerf Art. 36 Abs. 4; LVerf Art. 87; BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 136 Abs. 2 S. 1-2; BauGB § 136 Abs. 4 S. 1 und S. 4; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
VG Halle, vom 29.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 178/13

Unzumutbarkeit der Erhaltung eines Kulturdenkmals durch die kommunale Gebietskörperschaft; Verursachen der Bindung von Haushaltsmitteln durch die Aufgaben des Denkmalschutzes bzgl. Erfüllens der eigenen Aufgaben i.R.d. kommunalen Selbstverwaltungsgarantie; Erteilung einer denkmalrechtlichen Abbruchgenehmigung für das Vorderhaus

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.08.2016 - Aktenzeichen 2 L 65/14

DRsp Nr. 2016/18011

Unzumutbarkeit der Erhaltung eines Kulturdenkmals durch die kommunale Gebietskörperschaft; Verursachen der Bindung von Haushaltsmitteln durch die Aufgaben des Denkmalschutzes bzgl. Erfüllens der eigenen Aufgaben i.R.d. kommunalen Selbstverwaltungsgarantie; Erteilung einer denkmalrechtlichen Abbruchgenehmigung für das Vorderhaus

Soweit eine kommunale Gebietskörperschaft sich im Rahmen des § 10 DenkmSchG LSA darauf berufen kann, die Erhaltung eines Kulturdenkmals belaste sie unzumutbar, liegt Unzumutbarkeit erst dann vor, wenn die durch die Aufgaben des Denkmalschutzes verursachte Bindung von Haushaltsmitteln bei ihr dazu führt, dass sie ihre eigenen Aufgaben i.S. der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie (Art. 2 Abs. 3, 87 LVerf) nicht mehr erfüllen kann.

Normenkette:

DenkmSchG LSA § 2 Abs. 1 S. 2; DenkmSchG LSA § 10 Abs. 2 Nr. 2; DenkmSchG LSA § 10 Abs. 7; DenkmSchG LSA § 14 Abs. 1 Nr. 5; LVerf Art. 2 Abs. 3; LVerf Art. 36 Abs. 4; LVerf Art. 87; BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 136 Abs. 2 S. 1-2; BauGB § 136 Abs. 4 S. 1 und S. 4; GG Art. 14 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt von dem Beklagten die Erteilung einer denkmalrechtlichen Abbruchgenehmigung für das Vorderhaus auf dem Grundstück (E.) 5 in A-Stadt.