Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Bamberg vom 23.09.2015, Az. 2 HK
Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens je zur Hälfte zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Bamberg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Klägerin nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|