Die Streitwertbeschwerde wird verworfen.
II.Unter Abänderung der Ziffer III. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 15. April 2021 wird der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren von Amts wegen auf 2.500,- EUR festgesetzt.
Über die Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung entscheidet gemäß §
Die Beschwerde ist mangels Beschwer des Klägers unzulässig, denn der Kläger hat kein anerkennenswertes Rechtsschutzbedürfnis an der von ihm begehrten Erhöhung des Streitwerts.
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