Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird der Beschluss der 13. Zivilkammer des Landgerichts Kiel vom 3. Mai 2021 aufgehoben.
Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 14. Januar 2021 gegen den Haftbefehl des Amtsgerichts Kiel vom 12. September 2019, Az.
Der Schuldner trägt die Kosten der Rechtsmittelverfahren; davon ausgenommen sind die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, die nach §
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