Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 22. Januar 2020 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
Auf die Anschlussbeschwerde der Beigeladenen wird die Kostenentscheidung im vorgenannten Beschluss des Verwaltungsgerichts wie folgt geändert:
Der Antragsteller hat die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
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