Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen die Abänderungsentscheidung des Verwaltungsgerichts ist zulässig, aber unbegründet. Die Darlegungen der Beschwerdebegründung, auf deren Prüfung der Senat nach §
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