Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Klägerin begehrt eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung und Erweiterung eines Verkaufsgebäudes.
Die Gesellschafter der Klägerin sind Eigentümer der Grundstücke Flur 1, Flurstücke 2, 3 und 4 in der Gemarkung K.. Auf dem etwa 130 m x 180 m großen Areal sind um einen Parkplatz herum mehrere Gebäude angeordnet, deren Nutzung derzeit durch Filialen der Handelsunternehmen ALDI, LIDL, KiK, Takko und Ernstings Family sowie einen Friseurbetrieb und eine Apotheke erfolgt.
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