VGH Bayern - Urteil vom 30.07.2021
9 N 18.1995
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 S. 1;

Unwirksamkeit der Festsetzung einer privaten Grünfläche in einem Bebaaungsplan

VGH Bayern, Urteil vom 30.07.2021 - Aktenzeichen 9 N 18.1995

DRsp Nr. 2021/15309

Unwirksamkeit der Festsetzung einer privaten Grünfläche in einem Bebaaungsplan

Tenor

I.

Der Bebauungsplan "Wilhelminenstraße" der Antragsgegnerin ist unwirksam, soweit auf dem Grundstück FlNr. 5936 Gemarkung Sommerkahl private Grünfläche festgesetzt wurde.

II.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

III.

Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3 S. 1;

Tatbestand

Der Antragsteller wendet sich gegen den Bebauungsplan "Wilhelminenstraße" der Antragsgegnerin, bekannt gemacht am 1. März 2018.