OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 26.02.2021
2 A 3167/20
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 28 K 6735/18

Untersagung von Bauarbeiten wegen Nichtvorliegens einer Baugenehmigung

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.02.2021 - Aktenzeichen 2 A 3167/20

DRsp Nr. 2021/3935

Untersagung von Bauarbeiten wegen Nichtvorliegens einer Baugenehmigung

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 60.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 S. 1;

Gründe

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.

Die von ihm allein geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ergeben sich aus dem insoweit maßgeblichen (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) Zulassungsvorbringen nicht.