Die Berufung der Klägerin gegen das am 1.3.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Darmstadt wird zurückgewiesen, soweit der Rechtsstreit nicht übereinstimmend für erledigt erklärt wurde.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 40.000 € abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
I.
Die Parteien streiten um Unterlassungsansprüche und Vertragsstrafeansprüche wegen eines behaupteten Verstoßes gegen die PKW-EnVKV.
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