LG Hamburg, vom 17.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 406 HKO 124/19
Unterlassungsanspruch aus WettbewerbsrechtGoogle-AdWords-AnzeigeWirkung einer Angabe Schuldnerberatung KölnBeauftragung eines im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt durch einen insoweit fachfremden Rechtsanwalt
OLG Hamburg, Beschluss vom 03.02.2021 - Aktenzeichen 3 U 168/19
DRsp Nr. 2021/9505
Unterlassungsanspruch aus WettbewerbsrechtGoogle-AdWords-AnzeigeWirkung einer Angabe "Schuldnerberatung Köln"Beauftragung eines im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt durch einen insoweit fachfremden Rechtsanwalt
Orientierungssätze:1. Der im Rahmen einer Google-AdWords-Anzeige angesprochene Verkehr nimmt nach den konkreten Umständen der Anzeige mangels entgegenstehender Angaben bei der Angabe "Schuldnerberatung Köln" an, dass der Werbende einen Standort an dem in der Werbeanzeige genannten Ort unterhält und dass die beworbene Beratung auch dort erfolgen kann.2. Unterhält der so Werbende entgegen der Erwartung des angesprochenen Verkehrs in Köln weder einen Sitz noch eine Zweigstelle und findet die beworbene Schuldnerberatung nicht vor Ort in Köln statt, wird der Verkehr in die Irre geführt. Die Irreführung ist auch geeignet, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Handlung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.
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