OLG Hamburg - Urteil vom 01.04.2021
3 U 3/20
Normen:
UWG § 5; ZPO § 97 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 04.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 416 HKO 151/19

Unterlassung von Werbeaussagen für ein HalsschmerzmittelVerkehrsverständnis eines situationsadäquat aufmerksamen und durchschnittlich informierten und vernünftigen FachverkehrsVerkürzung der Leidenszeit keine Verkürzung der Krankheitsdauer

OLG Hamburg, Urteil vom 01.04.2021 - Aktenzeichen 3 U 3/20

DRsp Nr. 2022/4087

Unterlassung von Werbeaussagen für ein Halsschmerzmittel Verkehrsverständnis eines situationsadäquat aufmerksamen und durchschnittlich informierten und vernünftigen Fachverkehrs Verkürzung der Leidenszeit keine Verkürzung der Krankheitsdauer

Orientierungssätze: 1. Werden mehrere Werbeaussagen oder grafische Darstellungen unter Bezugnahme auf die konkrete Verletzungsform unter Irreführungsgesichtspunkten jeweils gesondert angegriffen, indem sie nach den gestellten Unterlassungsanträgen mit der Wendung "und/oder" verbunden werden, sind die im Übrigen angegriffenen Angaben bei der Ermittlung des Verkehrsverständnisses von der jeweils zu prüfenden Angabe nicht zu berücksichtigen und müssen, wenn sie das Verkehrsverständnis nicht lediglich irrtumsausschließend beeinflussen, hinweggedacht werden.