Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 2. Mai 2019, Geschäfts-Nr.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Antragstellerin zur Last.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 2. Mai 2019 und das vorliegende Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Antragstellerin nimmt die Antragsgegnerin im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen konkreter Nährwertangaben auf Schokoladen mit Süßungsmitteln auf Unterlassung in Anspruch.
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