Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Fulda vom 02.03.2021 –
Die Anträge des Betriebsrats werden insgesamt abgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
A.
Die Beteiligten streiten über die Unterlassung von Änderungen mitbestimmter Dienstpläne.
Der Beteiligte zu 2) (im Folgenden: Arbeitgeber) ist ein Verein mit Hauptverwaltung in A, der über 200 Standorte u. a. in B unterhält. Die dort beschäftigten Arbeitnehmer / -innen werden von dem Beteiligten zu 1) (im Folgenden: Betriebsrat) repräsentiert.
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