1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Rostock vom 11.08.2020, Az.: 6 HK
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Die Berufung wird absehbar erfolglos bleiben. Lediglich im Kostenpunkt ist - jenseits der Berufungsanträge - eine geringfügige Korrektur zu Gunsten der Beklagten veranlasst.
1. Die zulässige Berufung ist nicht begründet.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|