Die Berufung des Beklagten gegen das am 12.04.2018 verkündete Urteil der 43. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Hiervon ausgenommen sind die Kosten der Nebenintervention, die die Streithelfer jeweils selbst tragen.
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