OLG Celle - Urteil vom 01.12.2022
13 U 49/22 (Kart)
Normen:
ZPO § 92 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
GRUR-RR 2023, 284
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 08.08.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 115/22

Unterlassung des Ausbaus eines Glasfasernetzes durch WettbewerberListung eines Gebiets auf einer ShortlistVerbindlicherklärung von Verpflichtungszusagen

OLG Celle, Urteil vom 01.12.2022 - Aktenzeichen 13 U 49/22 (Kart)

DRsp Nr. 2022/17696

Unterlassung des Ausbaus eines Glasfasernetzes durch Wettbewerber Listung eines Gebiets auf einer Shortlist Verbindlicherklärung von Verpflichtungszusagen

Die im Fusionskontrollverfahren zur Verhinderung einer unangemessenen Blockade eines Netzausbaus durch Wettbewerber gegebene Verpflichtungszusage, einen Netzausbau nur dann vorzunehmen, wenn sich das fragliche Gebiet für einen bestimmten Zeitraum auf einer sog. Shortlist befand, ist nicht ohne weiteres dahin auszulegen, dass dieser Netzausbau unterbleiben muss, wenn ein durch diese Zusage zu schützender Wettbewerber einen eigenen Ausbau dieses Gebietes plant.

I.

Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 8. August 2022 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover teilweise abgeändert.

Der Verfügungsbeklagten wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt,

im Zuge geschäftlicher Handlungen

1. einen Ausbau des Gebiets "W. Ost", wie in der nachstehenden Karte orange umrandet,

mit Glasfaseranschlüssen mit der zeitlichen Bezugnahme auf einen Baustart im September bzw. Oktober 2022 und ein Bauende im März bzw. im Frühjahr 2023 anzukündigen und/oder zu bewerben;