I.
Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das am 8. August 2022 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Hannover teilweise abgeändert.
Der Verfügungsbeklagten wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 € - ersatzweise Ordnungshaft - oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung untersagt,
im Zuge geschäftlicher Handlungen
1. einen Ausbau des Gebiets "W. Ost", wie in der nachstehenden Karte orange umrandet,
mit Glasfaseranschlüssen mit der zeitlichen Bezugnahme auf einen Baustart im September bzw. Oktober 2022 und ein Bauende im März bzw. im Frühjahr 2023 anzukündigen und/oder zu bewerben;
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