BGH - Urteil vom 10.03.2022
I ZR 1/19
Normen:
GGV Art. 3 Buchst. b)-c); GGV Art. 4 Abs. 2; GGV Art. 6 Abs. 1 Buchst. a); GGV Art. 11 Abs. 1; UWG § 4 Nr. 3 Buchst. b) Alt. 1;
Fundstellen:
GRUR 2022, 1061
MDR 2022, 1106
WRP 2022, 988
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 20.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen O 137/16
OLG Düsseldorf, vom 06.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen I-20 U 124/17

Unterlassung des Angebots eines Front kits als Anbauteile für Automobile hinsichtlich Verletzung des bestehenden nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier: Ferrari); Angebot einer Nachahmung durch einen Mitbewerber hinsichtlich Wettbewerbswidrigkeit

BGH, Urteil vom 10.03.2022 - Aktenzeichen I ZR 1/19

DRsp Nr. 2022/9538

Unterlassung des Angebots eines "Front kits" als Anbauteile für Automobile hinsichtlich Verletzung des bestehenden nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier: Ferrari); Angebot einer Nachahmung durch einen Mitbewerber hinsichtlich Wettbewerbswidrigkeit

a) Durch die Veröffentlichung der Fotografie eines Fahrzeugs wird ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster an einem Bauelement des Fahrzeugs als komplexem Erzeugnis im Sinne von Art. 3 Buchst. c und Art. 4 Abs. 2 GGV der Öffentlichkeit gemäß Art. 11 GGV zugänglich gemacht, sofern die Erscheinungsform dieses Bauelements eindeutig erkennbar ist (Anschluss an EuGH, Urteil vom 28. Oktober 2021 - C-123/20, GRUR 2021, 1523 [juris Rn. 52] = WRP 2022, 42 - Ferrari).b) Die Erscheinungsform des Bauelements hat Eigenart im Sinne von Art. 6 Abs. 1 GGV, wenn es einen sichtbaren Teilbereich des Fahrzeugs darstellt, der durch Linien, Konturen, Farben, die Gestalt oder eine besondere Oberflächenstruktur klar abgegrenzt ist. Dies setzt voraus, dass die Erscheinungsform des Bauelements geeignet sein muss, selbst einen "Gesamteindruck" hervorzurufen, und nicht vollständig in dem Gesamterzeugnis untergeht (Anschluss an EuGH, Urteil vom 28. Oktober 2021 - C-123/20, GRUR 2021, 1523 [juris Rn. 50] = WRP 2022, 42 - Ferrari). Auf die Merkmale einer gewissen Eigenständigkeit und Geschlossenheit der Form kommt es nicht an.

Tenor