Die Kläger verlangen von der Beklagten Schadensersatz wegen mangelhafter Arbeiten am Flachdach des 1980/81 für die Kläger errichteten Geschäfts- und Wohnhauses. Das Landgericht hat durch Grund- und Teilurteil der Klage teilweise stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die Klage insgesamt abgewiesen, weil die Ansprüche der Kläger verjährt seien. Dagegen wendet sich deren Revision.
Die Revision ist begründet.
I.
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