Unschädlichkeit von Abwägungsfehlern bei Aufstellung eines Bebauungsplans infolge falscher Angaben des Grundstückseigentümers
VGH Baden-Württemberg, (Normenkontroll-) Beschluß vom 24.03.1986 - Aktenzeichen 5 S 3009/85
DRsp Nr. 1996/18165
Unschädlichkeit von Abwägungsfehlern bei Aufstellung eines Bebauungsplans infolge falscher Angaben des Grundstückseigentümers
Beruht ein Fehler bei der Zusammenstellung des Abwägungsmaterials auf unrichtigen Angaben des von der Planung betroffenen Grundstückseigentümers, so kann sich dieser im Normenkontrollverfahren nicht mit Erfolg auf diese Unrichtigkeit und einen daraus folgenden Fehler im Abwägungsvorgang berufen.