Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 23. November 2021 ergangene Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer, Einzelrichter - vom 30. November 2021 wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unzulässig und daher in entsprechender Anwendung von §
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